FAQ Entschädigungsansprüche nach dem Infektions- und Seuchenschutzgesetz (IfSG)
03.02.2021 | Bei verweigerter Entschädigung der Ansprüche nach § 56 IfSG (Infektionsschutzgesetz) durch die Finanzverwaltung kann die Verwaltung auf dem Verwaltungsrechtsweg verklagt werden. In diesem Rechtsweg ist die FG Bau vertretungsberechtigt und kann die Verfahren daher direkt begleiten. Weitere Informationen sowie die FAQ des Bundesministeriums für Gesundheit zu den Entschädigungsansprüchen nach § 56 IfSG finden Sie im Downloadbereich.
19.06.2020 | Übernahme von Mehrkosten für Hygienemaßnahmen auf Bundesbaustellen
29.05.2020 | Wegen der Vielzahl von Nachfragen nach Informationen zur Entschädigung nach dem Infektions- und Seuchenschutzgesetz (IfSG) wollen wir wesentliche Parameter derartiger Entschädigungsleistungen zusammenfassend darstellen. Der Großteil der Ausführungen ist bereits Bestandteil unserer arbeitsrechtlichen Hinweise. Dennoch halten wir eine besondere Aufbereitung für sinnvoll, um bereits Bekanntes leicht zugänglich und wichtige, aktuelle Neuerungen, insbesondere hinsichtlich der Schließung von Schulen und Kitas, bekannt zu machen.
Anträge zum Verdienstausfall finden Sie unterFAQ Coronavirus - Arbeitsrecht
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03.02.2021 | Informationen zu den Entschädigungsansprüchen bei Verweigerung sowie die FAQ des BMG nach § 56 IfSG -NEU-
19.06.2020 | Mehrkosten Hygieneschutz
29.05.2020 | FAQ Entschädigung nach IfSG