FAQ Coronavirus – Insolvenzantragspflicht
Änderungen im Insolvenzrecht
03.02.2021 | Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wird bis zum 30. April 2021 verlängert. Diese gilt für diejenigen Unternehmen, die einen Anspruch auf staatliche Finanzhilfen aus den aufgelegten Corona-Hilfsprogrammen haben und deren Auszahlung noch aussteht. Informationen dazu und Hinweise zu Verträgen finden Sie im Downloadbereich.
31.03.2020 | Zur Vermeidung pandemiebedingter Insolvenzen sind insbesondere die Regelungen zur Insolvenzantragspflicht geändert worden. Aber auch weitere Bestimmungen wurden im Hinblick auf die derzeitige Krisensituation angepasst. Eine übersichtliche Zusammenfassung im bewährten FAQ-Format finden Sie im Download.
Download
Merkblätter des ZDB "Ihr Recht auf Zahlung" (ZDB 2018) und "Die Handwerkersicherung nach § 650f BGB" (ZDB 2018) -NEU-
31.03.2020 | FAQ Insolvenzantragspflicht (PDF, Stand 31.03.2020)